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Allgemeine Nutzungsbedingungen
Stand: 04. September 2000
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der Provider die betreffende Anzeige für den Abruf durch Dritte sperren.
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erlaubt. D.h. Händler sind verpflichtet bei der Registrierung die Frage
nach privat oder geschäftlich korrekt zu beantworten. Händlerinserate
werden in entsprechend in den Übersichten gekennzeichnet.
- Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche
Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten
(Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der
Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während
der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur
Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke,
erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis.
Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur
Beratung seiner Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung und zur
bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Hierin
ist die mögliche Weitergabe der Daten inbegriffen.
- Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf
Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn
betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
- Der Provider weist den Kunden ausdrücklich
darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen
Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß der Provider
das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch
weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit
einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen
technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins
Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige
Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke
tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende
Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
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